Allgemeine Geschäftsbedingungen

RK Droneview – Robin Krüger

(Stand: Februar 2026)

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der RK Droneview – Robin Krüger (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2. Leistungsgegenstand

1. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung drohnengestützter Befliegungen, sowie die Erfassung von Bild- und Messdaten.

2. Eine technische Bewertung, Schadensanalyse oder gutachterliche Stellungnahme ist nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden luftrechtlichen Vorschriften.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zugänge und betrieblichen Freigaben rechtzeitig vorliegen.

2. Bei Windenergieanlagen oder sonstigen technischen Anlagen obliegt die Organisation von Abschaltungen oder Sicherheitsmaßnahmen dem Auftraggeber.

3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

4. Termine und Witterung

1. Befliegungen sind witterungsabhängig.

2. Fixtermine können nur unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen zugesichert werden.

3. Terminverschiebungen aufgrund von Witterung oder behördlichen Einschränkungen stellen keinen Mangel dar.

5. Vergütung

1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.

2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Reise- und Nebenkosten werden gemäß Angebot berechnet.

6. Datenübermittlung

1. Die Übergabe der Bild- und Messdaten erfolgt digital (z. B. Downloadlink, Cloud, Datenträger).

2. Mit Bereitstellung der Daten gilt die Leistung als erbracht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Der Auftraggeber ist für die sichere Speicherung und Weiterverarbeitung der übermittelten Daten verantwortlich.

7. Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den übermittelten Daten zur internen Verwendung.

2. Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern sie projektbezogen erfolgt.

3. Eine Referenznutzung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich bei gesonderter Einwilligung.

8. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den Netto-Auftragswert.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.

4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Gewährleistung

1. Die Leistung beschränkt sich auf die vereinbarte Datenerfassung.

2. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung sämtlicher technischer Mängel oder Schäden wird nicht übernommen, sofern keine gesonderte Analyse beauftragt wurde.

10. Datenschutz

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Eine gezielte Erfassung personenbezogener Daten ist nicht Gegenstand der Leistung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

3. Vertragssprache ist Deutsch.